|
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Diwa PhotoArt Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Diwa PhotoArt erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von Diwa PhotoArt hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Wir führen Aufträge gemäss den nachstehenden Geschäftsbedingungen aus. Diese gelten ohne weiteres für alle weiteren Geschäfte mit uns, ohne dass diese Bedingungen erneut ausdrücklich herangezogen werden müssen. Sie gelten spätestens bei der Auftragserteilung durch den Besteller als anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen von Diwa PhotoArt zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Diwa PhotoArt. Eine Zustimmung unsererseits per eMail ist ausreichend. 2. Urheberrecht Diwa PhotoArt steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Diwa PhotoArt hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt Diwa PhotoArt Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Diwa PhotoArt. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Diwa PhotoArt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Diwa PhotoArt zum Schadensersatz. Die Negative verbleiben bei Diwa PhotoArt. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3. Angebot Alle Angebote von Diwa Photoart auf der Internetseite von www.diwaphotoart.de (und verknüpften Domains) sind so genau wie möglich verfasst worden. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Wir weisen gegebenenfalls darauf hin, dass etwas geändert wurde. Der Vertrag kommt durch die Terminvergabe oder Auftragsbestätigung von Diwa Photoart und Bestätigung des Auftrags durch Diwa Photoart per E-Mail oder in mündlicher Form zustande. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Diwa PhotoArt die Endpreise inkl. MWSt. aus. Diwa PhotoArt ist berechtigt, 50 % der Gesamtvergütung bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Diwa PhotoArt bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Diwa PhotoArt. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. So sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, so gilt die Gestaltung von Diwa PhotoArt grundsätzlich als akzeptiert. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diwa PhotoArt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Wird ein Shooting verschoben, so hat dies 3 Werktage vor dem Termin zu geschehen, um die Anzahlung zu erhalten. Wird ein Shooting abgesagt oder weniger als 24 Stunden vor dem Termin verschoben, verfällt die Anzahlung. Verpackungs- und Versandkosten werden zuzüglich berechnet. Diwa Photoart nimmt Zahlungen per Überweisung und in bar entgegen - keine Kartenzahlung möglich. Eine Verrechnung gegenseitiger Ansprüche ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Diwa Photoart möglich.
5. Haftung Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Diwa PhotoArt für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diwa PhotoArt haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Diwa PhotoArt oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Diwa PhotoArt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diwa PhotoArt verwahrt die Negative sorgfältig. Diwa PhotoArt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt Diwa PhotoArt den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an. Diwa PhotoArt haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. 6.Nebenpflichten Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Diwa PhotoArt übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Diwa PhotoArt berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar Überlässt Diwa PhotoArt dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Diwa PhotoArt, sofern Diwa PhotoArt den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Überlässt Diwa PhotoArt dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Diwa PhotoArt eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Diwa PhotoArt Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Diwa PhotoArt nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Diwa PhotoArt, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Diwa PhotoArt auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Diwa PhotoArt kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Diwa PhotoArt auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei einer Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Fototermine sind 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Entsteht Diwa PhotoArt durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Fototermins weitere Kosten ( z.B. Stornogebühren durch Locationmieten ), so sind diese zu ersetzen. In Ausnahmefällen kann der zu zahlende Wert des Honorars gegen einen Wertgutschein erstattet werden. Eine Auszahlung des Betrages ist nicht möglich. 8. Lieferung, Lieferzeiten und Versandkosten Alle Waren sind Einzelanfertigungen und werden nach Geldeingang produziert und versendet. Die fertige Ware kann auch persönlich abgegeben werden. Diwa Photoart informiert über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin. Dieser gilt jedoch nur dann als verbindlich, wenn ein Termin gemeinsam als Fixtermin festgelegt wurde. Da Diwa Photoart erst nach Zahlungseingang produziert und liefert, kann es zu Verzögerungen durch den Bankverkehr kommen - diese Verzögerungen sind von Diwa Photoart unverschuldet und können Diwa Photoart nicht angelastet werden. 9. Belehrung über das Umtausch- und Rückgaberecht Das Rückgaberecht besteht nach § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind (z.B. Maßkonfektion, Sonderanfertigungen oder personalisierte Drucke - in unserem Fall Fotografien). Einzig vertraglich festgelegte Normen bei der Fotografie können als Mangel geltend gemacht werden. Sollte das Ergebnis zu stark von der Vorgabe abweichen, können Forderungen geltend gemacht werden. Bei unklaren oder nicht schriftlich fixierten Vorgaben liegt die Beweisschuld beim Kunden. Folgende Mängelbegründungen können nicht geltend gemacht werden: Geschmacksfragen, Sympathiefragen sowie Fehl- und/oder Nichtinformation seitens des Kunden gegenüber Diwa Photoart. Diwa Photoart behält sich einen Ausgleichsforderung der Arbeitskraft und Arbeitszeit unabhängig von dem Ergebnis der Arbeit vor. Die Rücksendung der Ware hat in der Originalverpackung zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Kunde für eine Verpackung sorgen, welche eine Beschädigung der Ware ausschließt. Für Schäden an der Ware, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist, haftet der Kunde. Offensichtliche Mängel (insbesondere Beschädigungen, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen), Transportschäden oder sonstige Mängel müssen Diwa Photoart unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung per eMail ist ausreichend. 10. Bildbearbeitung Die Bearbeitung von Lichtbildern von Diwa PhotoArt und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Diwa PhotoArt. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Diwa PhotoArt digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name "Diwa PhotoArt" mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Diwa PhotoArt als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Diwa PhotoArt mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Diwa PhotoArt von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. 11. Nutzung und Verbreitung Die Verbreitung von Lichtbildern von Diwa PhotoArt im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, DVD oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Diwa PhotoArt und dem Auftraggeber gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Diwa PhotoArt. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Diwa PhotoArt auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Diwa PhotoArt. 4. Diwa PhotoArt ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass Diwa PhotoArt ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Diwa PhotoArt dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Diwa PhotoArt verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. 12. Künstlerischer Aspekt Die Arbeit von Diwa Photoart beruht auf einer künstlerischen Tätigkeit. Aus diesem Grund präsentiert Diwa Photoart repräsentative Arbeitsproben, die für den Kunden frei zugänglich sind. Der Kunde erklärt, dass ihm das Referenzmaterial zum Zeitpunkt der Buchung bekannt war. Es ergibt sich kein Anspruch auf Schadensersatz oder Preisminderung, wenn die angefertigten Bilder nicht dem Geschmack des Kunden entsprechen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Forderungen, die auf der Persönlichkeit der Fotografen basieren. Außerdem übernimmt Diwa Photoart keine Verantwortung für Fehlinformationen, unklare oder nicht erteilte Anweisungen, sowie Ergebnisse, die aus einer freigegebenen Hand resultieren. 13. Gefahrenübergang Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Diwa Photoart die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. 14. Gewährleistung Diwa Photoart gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Rechnungsstellung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den betriebsgewöhnlichen Verschleiß bzw. die normale Abnutzung. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Ausnehmend davon haftet Diwa Photoart beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind davon nicht betroffen. Sollten Mängel auftreten, die Diwa Photoart zu vertreten hat, und ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Diwa Photoart lagert und archiviert Daten (Fotos) von Kunden über die Lebensdauer des Datenmediums. Datenverlust durch defekte Datenträger oder Computerschäden stellen kein Grundlage für einen Schadensersatz dar. Diwa Photoart übernimmt keine Haftung weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von www.diwaphotoart.de, noch für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebots. 15. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Diwa Photoart. 16. Datenspeicherung Datenschutz gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. 17. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist, soweit vereinbar, der Gerichtsstand von Diwa Photoart. Der Sitz von Diwa Photoart wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 18. Zusatzbestimmung Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Stand: 01/2010
|